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Arbeitssicherheit
Die Betreuung eines Betriebes zum Thema Arbeitnehmerschutz ist heutzutage gesetzlich vorgeschrieben und Pflicht des Arbeitgebers.
Was bedeutet diese Betreuung für Sie:
Diese Betreuung besteht größtenteils aus einer Sicherheitsfachkraft und einem Arbeitsmediziner. Beides wird von unserem sicherheitstechnischen Zentrum organisiert.
Wir beraten sie in allen Fragen des Arbeitnehmerschutzes, kümmern uns um die benötigten Unterlagen, erstellen und erledigen Unterweisungen, etc.
- Sicherheitstechnisches und Arbeitsmedizinisches Zentrum - "Präventivzentrum" in der Betreuung von Klein- und Mittelbetrieben
- Beratungstätigkeiten als Sicherheitsfachkraft gemäß Arbeitnehmerschutzgesetz ASchG 1994 idgF.
- Beratungstätigkeiten als Arbeitsmediziner gemäß Arbeitnehmerschutzgesetz ASchG 1994 idgF.
- Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten gemäß Arbeitnehmerschutzgesetz ASchG 1994 idgF.
- Durchführung von Arbeitsplatz-Evaluierungen gemäß § 5 Arbeitnehmerschutzgesetz ASchG 1994 idgF.
- Erstellung von VEXAT- Dokumenten gemäß der Verordnung explosionsfähiger Athmosphären
- Erstellung von VOLV- Dokumenten gemäß Verordnung Lärm und Vibration
- Erstellung von VEMF- Dokumenten gemäß Verordnung elektromagnetische Felder
Unser TIPP
Die Prävention bis 50 Mitarbeiter wird durch die AUVA kostenlos durchgeführt. Den Antrag finden sie unter unseren Downloads!