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Brückenprüfungen
Gemäß Tiroler Straßengesetz TStG §46 (2) sind Brücken hinsichtlich Ihrer Tragfähigkeit und Standsicherheit vom Erhalter regelmäßig überprüfen zu lassen.
Unser Büro prüft für Brückenerhalter, wie Gemeinden, Tourismusverbände, Weginteressentschaften aber auch private Brückenerhalter Brücken nach den einschlägigen RVS- Vorschriften (RVS 13.03.11). Dabei ist für den Brückenerhalter zu beachten, dass Brücken mit Holzkomponenten (zB. Unterbau, Fahrbahnbelag, etc.) einen Prüfintervall von 3 Jahren unterliegen.
Brücken mit Beton- bzw. Stahlbetonaufbau weisen einen Prüfintervall von 6 Jahren auf.
Nach Durchführung der Brückenkontrolle wird von uns eine Dokumentation mit Zustandsbeschreibung und Befundung für den Brückenerhalter erstellt.