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Risikobeurteilungen – Risikoanalysen
Oft bestehen Maschinen in Betrieben ohne CE- Kennzeichnung oder werden Maschinen mit unterschiedlichen CE- Kennzeichnungen miteinander verbaut („verkettete Maschinen“).
Auf Basis des Maschinensicherheitsverordnung MSV 2010 und Arbeitsmittel- Verordnung AM- Vo Abschnitt 4 sind solche Maschinen einer Risikobeurteilung gem. EN ISO 12100 zu unterziehen, welche durch unser Büro verlässlich und fachkompetent durchgeführt werden kann.
Nach Umsetzung entsprechender Maßnahmen an solchen Maschinen, wird von uns eine Bestätigung erstellt, die eine Risikominderung durch eingebaute Schutzeinrichtungen verdeutlicht und der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden kann.