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Tiroler Veranstaltungsgesetz
Bescheinigung über die periodische Überprüfung einer Anlage gemäß § 12 Tiroler Veranstaltungsgesetz TVG 2003 durch das ZT-Büro Fankhauser:
Betreiber von Anlagen, Gebäuden oder Einrichtungen nach dem Tiroler Veranstaltungsgesetz TVG 2003 müssen eine periodische Überprüfung dieser Anlagen, Gebäuden und Einrichtungen alle 2 Jahre von Ziviltechnikern und anderen Befugten durchführen lassen.
Unser Büro, als verlässlicher Partner, kann diese Überprüfung schnell und unkompliziert für Sie durchführen und wickelt das gesamte Behördenverfahren für Sie ab.