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Jährlich wiederkehrende Überprüfung von Lüftungsanlagen
Das ZT- Büro Fankhauser hat seinen Tätigkeitsbereich erweitert und kann ab sofort auch die gesetzlich jährlich notwendigen wiederkehrenden Überprüfungen von Lüftungsanlagen durchführen, zumal viele unserer Kunden über fehlende Fachfirmen in diesem Bereich geklagt haben.
Wie ist dazu die Gesetzliche Lage ?
Die Reinhaltung, Reinigung und Luftkapazität von Lüftungsanlagen ist in den letzten Jahren ein immer größeres Anliegen vom Gesetzgeber, gesundheitlichen Behörden – BH´s, Arbeitsinspektoren und auch von Anwendern geworden.
So z.B. sieht die Arbeitsstättenverordnung (BGBL II Nr. 36811998) folgende Maßnahmen vor:
AStV § 27 (8) „Klima- und Lüftungsanlagen sind regelmäßig zu kontrollieren [laut §13 einmal jährlich] und bei Bedarf zu reinigen. Ablagerungen und Verunreinigungen, die zu einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung der Arbeitnehmer/ Innen durch Verschmutzung der Raumluft führen könnten, sind sofort zu beseitigen. Befeuchtungsanlagen sind stets in hygienisch einwandfreien Zustand zu halten.
In den einschlägigen Normen werden u.a. die genauen Prüfungsabläufe und -umfänge erläutert und eingefordert.